Bottrop & Münster
Kostenübernahme der Sprachtherapie
Ablauf, Kosten und Verordnung
Eine sprachtherapeutische Behandlung kann in jedem Lebensalter sinnvoll und notwendig sein – sei es bei Kindern mit Sprachentwicklungsverzögerung oder Erwachsenen nach neurologischen Erkrankungen.
Falls Sie sich fragen, ob eine Sprachtherapie für Sie oder eine nahestehende Person infrage kommt, beraten wir Sie gerne persönlich.
Wer stellt eine Verordnung für Sprachtherapie aus?
Folgende Fachärzt:innen dürfen eine Sprachtherapie verordnen:
- Kinderärzt:innen
- HNO-Ärzt:innen
- Allgemeinmediziner:innen
- Neurolog:innen
- Kieferorthopäd:innen
- Zahnärzt:innen
Wer zahlt die Sprachtherapie?
Wann die Kostenübernahme greift:
- Kinder: Die Therapie ist zuzahlungsfrei
- Erwachsene (ab 18 Jahren): gesetzlicher Eigenanteil
Die Behandlung wird von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen, wenn eine gültige ärztliche Verordnung vorliegt.
Ablauf & Erstdiagnostik
So läuft die Sprachtherapie bei uns ab:
1. Anmeldung & Erstkontakt
Telefonisch oder per E-Mail
2. Erstdiagnostik
Anamnesegespräch und Durchführung sprachtherapeutischer Testverfahren
3. Behandlungsplanung
Individuell abgestimmte Therapieziele
4. Regelmäßige Therapieeinheiten
Je nach Bedarf 1–3x wöchentlich
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!
Praxis Bottrop
Lindhorststraße 290
46242 Bottrop
Tel.: 02041 7064888
Praxis Münster
Weseler Str. 111-113
48151 Münster
Tel.: 0251 91968184