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KOSTENÜBERNAHME2023-04-26T07:25:16+00:00

Kostenübernahme

Eine sprachtherapeutische Behandlung kann für Menschen aller Altersstufen relevant werden. Sollten Sie sich fragen, ob Sie, Ihr Kind oder eine betroffene Person aus Ihrem persönlichen Umfeld Sprachtherapie benötigen, beraten wir Sie gerne.

Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung übernehmen gesetzliche und private Krankenkassen die Behandlungskosten. Für Kinder ist die Therapie generell zuzahlungsfrei – Erwachsene ab 18 Jahren zahlen einen gesetzlich festgelegten Eigenanteil.

Sprachtherapeutische Therapien verordnen dürfen KinderärztInnen, HNO-ÄrztInnen, AllgemeinmedizinerInnen, NeurologInnen, KieferorthopädInnen und ZahnärztInnen.

Bei Ihrer Anmeldung vereinbaren wir zunächst einen Termin für eine Erstdiagnostik. Diese sprachtherapeutische Diagnostik erfolgt anhand verschiedener Testverfahren, aus denen dann individuelle, auf die Bedürfnisse des jeweiligen Patienten abgestimmte Behandlungsschwerpunkte und -ziele abgeleitet werden.

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